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anerkannte Gütestelle i.S.v. § 798 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Neben einem Mediationsverfahren ist ein Güteverfahren ein schnelles und kostengünstiges Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Dieses Verfahren wird auf Antrag einer der Konfliktparteien eingeleitet und kann insbesondere eine sichere Verjährungshemmung einseitig herbeiführen.

Weitere Einzelheiten zum Verfahren ergeben sich aus der Verfahrensordnung.

Vorteile des Güteverfahrens
Hemmung der Verjährung durch Einreichung bei einer anerkannte Gütestelle (§ 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB)
Beendigung der Verjährungshemmung erst sechs Monate nach Abschluss des Güteverfahrens
Schlichtungsvergleich ist ein Vollstreckungstitel im Sinne von § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO 

Schnellere Entscheidung als im klassischen Gerichtsverfahren
Individueller und persönlicher Kontakt 

Anerkennung 
RAin Grit Drummer und "Klarheit durch Coaching" ist vom Präsidenten des OLG Dresden als Gütestelle nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO anerkannt. Damit ist Klarheit durch Coaching berechtigt Güteverfahren durchzuführen und kann vollstreckbare Schlichtungsvergleiche ausstellen.